Allgemeine Geschäftsbedingungen der tevia GmbH

1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Verkehr für Leistungen und Lieferungen, Verkäufe, Nutzungsüberlassungen und Auftragsausführungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) der tevia GmbH (nachfolgend „tevia“ genannt) gegenüber Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt) und werden Vertragsbestandteil. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Registrierung
Jeder Kunde muss sich vor Vertragsabschluss bei der tevia registrieren lassen. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt gegenüber dem Kunden durch Zuteilung und Bekanntgabe einer Kundennummer für ein Kundenkonto („Account“) sowie einer oder mehrerer Zugangskennungen für Moderatoren. Für den Fall, dass kein Dauerschuldverhältnis zwischen der tevia und dem Kunden besteht, behält sich die tevia das Löschen der Registrierung und die Deaktivierung des zugehörigen Accounts vor, falls diese in einem Zeitraum von 90 Tagen nicht genutzt wurden.
 
3. Vertragsabschluss und -dauer, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, dass sich aus den jeweiligen Leistungs- oder Servicebeschreibungen oder aus einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden eine andere Dauer ergibt. Wird eine individuelle Laufzeit vereinbart, und der Kunde nicht 3 Monate vor Ende der individuellen Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um die im Vorfeld vereinbarte Laufzeit. Für Vertragslaufzeiten unter 12 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Vertragslaufzeitende, anderenfalls verlängert sich der Vertrag um die im Vorfeld vereinbarte Laufzeit. Eine Verlängerung der im Vorfeld vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt auch dann, wenn der Kunde nach Vertragslaufzeitende der Service weiterhin in Anspruch nimmt. Die Annahme von Aufträgen erfolgt aufgrund dieser Bedingungen. Jede Abweichung von diesen Bedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die tevia. Jede Vertragspartei ist grundsätzlich und vorbehaltlich der jeweiligen Leistungs- oder Servicebeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung zwischen der tevia und dem Kunden dazu berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungs- bzw. Servicebeschreibung der jeweiligen Leistungen und aus dem Vertrag mit dem Kunden. Ausführungs- bzw. Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die tevia. Mündliche Angaben, Prospekte und sonstige allgemeine Leistungsangaben enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen von tevia über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
 
5.    Preise
Es gelten die im Vertrag oder für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise. Änderungen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor deren Wirk¬samkeit schriftlich mitgeteilt.  Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% innerhalb von 12 Monaten ist der Kunde berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preisänderung in Kraft treten soll.

6.    Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, unerlaubte Handlungen und rechtsmissbräuchliche Nutzung der Services und Systeme der tevia zu unterlassen. Der Kunde stellt tevia von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich hieraus ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eingabe oder Übernahme von Adressdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und die Richtigkeit des Datenbestandes laufend zu überprüfen. tevia ist auch ohne Ankündigung zur Sperrung unrichtiger Adressdatensätze berechtigt. Der Kunde hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass seine Zugangsdaten unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Diebstahl, Verlust oder Zugriff durch Dritte sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über Störungen der Leistungserbringung hat der Kunde die tevia unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren. Wird der Kunde von tevia über Störungen der Leistungserbringung informiert, so hat er alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.

7.    Lizenz
Die tevia stellt dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz für die Nutzung der Leistungen für den vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung. Alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller intellektuellen Eigentumsrechte, die sich auf die Leistungen beziehen bleiben bei der tevia und deren Zulieferer. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen der tevia weiterzuverkaufen.

8.    Zahlungsbedingungen
Die tevia rechnet die Leistungen einmal monatlich in der Regel für den Kalendermonat ab. Der Rech¬nungs¬betrag ist ohne Abzug sofort fällig. Alle Zahlungen sind vom Kunden kostenfrei zu leisten. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszins nach §247 BGB berechnet. Diese Verzinsung ist höher anzusetzen, wenn tevia einen höheren Zinssatz nachweist. Sie ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt. Sollte tevia eine unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder Vermögenslage des Kunden erhalten oder gerät dieser mit einer Zahlung in Rückstand, so kann tevia die Leistungserbringung einstellen und sofortige Zahlung, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Gegen Ansprüche von tevia kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zahlungen aufgrund der Nutzung von kostenpflichtigen Servicerufnummern werden direkt von der jeweiligen Telefongesellschaft in Rechnung gestellt.

9.    Gewährleistung
tevia gewährleistet, dass die in der Leistungs¬beschreibung genannten Leistungen funktionsfähig sind. tevia erbringt seine Leistungen mittels von Telekommunikations-Carriern zur Verfügung gestellten Übertragungsleitungen- und –systemen. Für Funktion, Verfügbarkeit oder sonstige dort zuzuordnende Störungen haftet tevia ebenso wie im Falle höherer Gewalt nicht bzw. nur nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für Mängel und Störungen auf Seiten des Kunden bzw. seiner Teilnehmer.

10.    Haftung
tevia haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von tevia oder einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet tevia nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder falls tevia einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung abgegeben hat. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr. Diese Frist beginnt mit dem Entstehen des jeweiligen Anspruchs, außer dem Kunden war es zu diesem Zeitpunkt unmöglich, die haftungsbegründenden Umstände und die Haftung der tevia zu erkennen. Im Falle einer solchen Unmöglichkeit gilt der gesetzliche Verjährungsbeginn.
§548 Abs. 2 BB bleibt unberührt.

11.    Höhere Gewalt
Soweit durch ein von tevia nicht zu vertretendes Ereignis der höheren Gewalt die Erfüllung des Vertrags oder eine damit verbundene Leistungsverpflichtung unmöglich gemacht wird, ist tevia zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Höhere Gewalt liegt insbesondere bei Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung,  Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Brand, Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut, Krieg, behördlichen Anordnungen, Restriktionen seitens der Regierung.

12.    Datenschutz, Geheimhaltung
Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikationsdatenschutzverordnung zu. tevia ist verpflichtet, über alle bei der Leistungserbringung bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden auch über die Vertragsbeendigung hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. Alle mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter der tevia haben eine entsprechende und vertragsstrafenbewehrte Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Die tevia wird alle vom Kunden übermittelten Daten und Informationen ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck verwenden.

13.    Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

14.    Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und sofern kein anderer, ausschließlicher Gerichtsstand nach deutschem Recht besteht.
Für alle Rechtsfragen gibt deutsches Recht.

15.    Teilnichtigkeit
Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam ist oder wird, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 
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